Volksbegehren Artenvielfalt

Volksbegehren Artenvielfalt

Wahrscheinlich hat es jeder schon mitbekommen: Die Bienen haben ein Problem! Aber auch die anderen Insekten werden zusehends weniger und das bringt nicht nur weniger Mückenstiche, sondern auch ernste Probleme für den Naturhaushalt. Um unsere behäbige Staatsregierung wachzurütteln, gibt es deshalb ein Volksbegehren:

Artenschutz in Bayern: Volksbegehren Artenvielfalt startet am 31. Januar 2019

Am 31. Januar startet in Bayern das Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen, Vögel und Schmetterlinge – stoppt das Artensterben!“. Es zielt auf eine Verbesserung des Artenschutzes und eine Erhöhung der Artenvielfalt in Bayern. Konkrete Absicht des Volksbegehrens ist eine Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes.

Stimmabgabe vom 31.1. bis zum 13.2.2019

Es werden rund 1 Million Stimmen benötigt, damit der Volksentscheid im Sommer 2019 stattfinden kann. Träger des Volksbegehrens sind die ÖDP, der Landesbund für Vogelschutz und Bündnis 90 die Grünen. Weitere 7 Unterstützer und inzwischen 116 (Stand 15.01.2019) Bündnispartner unterstützen das Volksbegehren, darunter auch die CIPRA Deutschland, der Verein zum Schutz der Bergwelt und mehrere DAV-Sektionen.

Das Volksbegehren greift eine der besorgniserregendsten Entwicklungen unserer Zeit auf: Das dramatische Insektensterben und den daraus resultierenden Rückgang der Vögel und anderer Arten. Politik und die Gesellschaft sind gefordert, dieser Entwicklung entschieden entgegen zu treten. Nationale und internationale Naturschutzinstrumente konnten diese Entwicklung bisher nicht aufhalten.

Was beinhaltet das Volksbegehren?

Die geplanten Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz lassen sich in sechs Schwerpunkten zusammenfassen.

  • Biotopverbund schaffen: Natürliche Lebensräume miteinander vernetzen, Trittsteine für Arten schaffen; auf 10% (bis 2023) und min. 13% (bis 2027) der Landesfläche (Offenland);
  • Nachhaltige Ausbildung von Landwirten: Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landespflege in den Lehr- und Bildungsplänen sowie Lehr- und Lernmittel berücksichtigen.
  • Mehr Transparenz im Politikfeld Natur- und Artenschutz: Berichterstattung zu „aktuellem Zustand und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Bayern“ seitens Höherer Naturschutzbehörden bzw. Umweltministerium gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit.
  • Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Bayern: Mindestens 20% (bis 2025) und min. 30% (bis 2030) der landwirtschaftlichen Flächen sollen nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus (gemäß Verordnung EG Nr 834/2007) bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen bereits ab 2020 komplett.
  • Mehr standortgerechte Blühwiesen in Bayern: Gesetzlich die entsprechenden Lebensräume für Insekten (u. a. Blühwiesen) fordern, fördern und schützen.
  • Reduzierung von Pestizideinsatz: Den Einsatz von Pflanzenschutzmittel gesetzlich strenger reglementieren und für bestimmte Lebensräume komplett verbieten. Ausnahmegenehmigungen können gegen Kompensation erteilt werden. (Vgl. Eingriffsregelung).

Zusätzliche gesetzliche Änderungen: Einführung Gewässerschutzstreifen (5m); Lichtverschmutzung reglementieren; Biologische Vielfalt auch im Staatsforst fördern;

Wie kann man sich beteiligen?

Um sich an dem Volksbegehren zu beteiligen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Engagement in einem örtlichen Aktionsbündnis.
  • Unterzeichnung der Petition vom 31.1. bis zum 13.2. im Rathaus
  • Beteiligung als Rathauslotse

Weitere Informationen zum Volksbegehren Artenvielfalt:

https://volksbegehren-artenvielfalt.de/

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